3. a) Die streitgegenständliche Y.___-strasse ist eine unbefestigte, rund 2,5 m breite Strasse über Wiesland. Sie liegt in unmittelbarer Nähe zum Stadtgebiet und ist aufgrund ihrer Beschaffenheit und Lage (Nähe, Aussicht) besonders geeignet als Spazierweg für die Stadtbewohner. Sie ist unstrittig sehr beliebt bei Fussgängerinnen und Fussgängern und wird auch von Joggern, Fahrradfahrenden und mit Pferden benutzt. Die Vorinstanz stuft sie für den Langsamverkehr als wichtig ein (vgl. act. 9 der Vorakten [Rekursaktorum 11]).