5/12 Mit Eingabe vom 2. April 2023 liess der Rekurrent nach dem Verfahrensstand fragen und forderte, da die Rechtslage klar sei und der Frühling vor der Tür stehe, einen baldigen Rekursentscheid oder, sofern die Aktenlage noch nicht ausreiche für einen vollständigen oder teilweisen Schutz des Rekurses, zumindest innert Wochenfrist die Festlegung eines Augenscheintermins. In der Folge verzichteten die Strassenkorporationen Y.___ und S.___ stillschweigend auf eine Beteiligung am Verfahren. Auf die weiteren Eingaben wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen