Die Vernehmlassung der Kantonspolizei beschränke sich auf die Auslegung des SVG. Für eine verkehrstechnische Beurteilung sei das Strasseninspektorat zuständig, weshalb erneut beantragt werde, dass dort ein Amtsbericht eingeholt werde. In der Folge werde die Kantonspolizei die Sache nochmals beurteilen müssen. Soweit sie von «Anwohnern» spreche, sei festzuhalten, dass es keine «Anwohner» gebe, die auf die Benutzung der Y.___-strasse angewiesen wären. Sodann sei darauf hinzuweisen, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge explizit derart gebaut würden, dass sie über Wiesen fahren könnten. Die Notwendigkeit landwirtschaftlicher Zufahrten sei deshalb sehr beschränkt.