Gegenverkehr nicht den Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Der rechtswidrige Zustand könne durch einen Ausbau der Strasse, eine Beschränkung der Nutzung oder eine Kombination dieser beiden Massnahmen behoben werden. Das SVG komme nur insoweit zur Anwendung, als für die aufgrund des Strassenzustands / Strassengesetzes erforderlichen Beschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten nur Verkehrstafeln gemäss SVG verwendet werden dürften. Ein Ausbau komme vorliegend nicht in Frage, zumal die Y.___-strasse für Motorfahrzeuge schlicht nicht erforderlich sei. Es stehe eine Beschränkung der Nutzung im Vordergrund. Dabei seien zwingend die gesetzlichen Vorschriften von Art. 1 ff.