Aufgrund der Beschaffenheit, der örtlichen Verhältnisse und der anderen, besseren und höher klassierten Strassen sei klar, dass auf der Y.___-strasse jeder Motorfahrzeugverkehr zu untersagen sei. Das öffentliche Interesse an einer sicheren Fussgängerverbindung auf dem vielbegangenen Weg gehe den Privatinteressen von wenigen Einzelpersonen, die die schlecht ausgebaute Y.___-strasse befahren wollten, vor. Für die Forstwirtschaft sei keine generelle Fahrmöglichkeit erforderlich, weil es an Wald fehle, und auch der Landwirtschaft stünden bessere Zufahrtsmöglichkeiten zur Verfügung, sofern sie überhaupt auf Strassen angewiesen sei.