B. Mit Beschluss vom 18. August 2022 wies der Stadtrat der politischen Gemeinde Z.___ das Gesuch vollumfänglich ab. Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, die Strassenkorporationen Y.___ und S.___ würden eine Benutzungsbeschränkung ablehnen. Somit wären langwierige Rechtsprozesse zu erwarten, wenn Beschränkungen erlassen würden. C. Gegen diese Verfügung erhob A.___, vertreten durch lic.iur. Urs Pfister, mit Schreiben vom 8. September 2022 Rekurs beim Bau- und Umweltdepartement, welches die Eingabe am 13. September 2022 zuständigkeitshalber ans Sicherheits- und Justizdepartement weiterleitete. Mit Rekursergänzung vom 3. Oktober 2022 werden folgende Anträge gestellt: