3. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Sinn der Befreiung von Verfahrenskosten wird zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 8/9 4. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtsverbeiständung wird abgewiesen. 5. Das Gesuch um Einsetzung einer Verfahrensvertretung wird abgewiesen.