Sollte sich die Frage, ob über eine Sache im Rahmen einer Unterbringung eine anfechtbare Verfügung zu erlassen sei, erneut stellen, erscheint darüber hinaus eine rechtzeitige Überprüfung zu gegebener Zeit durchaus möglich, insbesondere wenn es sich um einen längeren Aufenthalt handelt. Vorliegend handelt es sich somit nur noch um eine theoretische Rechtsfrage, bei der es sich nicht aufdrängt, vom Erfordernis eines aktuellen schutz-