A. A.___, geb. 2006, wurde mit Verfügung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) W.___ vom 29. Juni 2022 gestützt auf Art. 314b des Zivilgesetzbuches (SR 210; abgekürzt ZGB) für die Dauer von sechs Wochen für weitere Abklärungen in der geschlossenen Wohngruppe des Jugendheims X.___ platziert. Der Eintritt erfolgte am 29. Juni 2022. Am 1. September 2022 endete der Aufenthalt im Jugendheim X.___ und A.___ wurde in die Jugendstätte Y.___ gebracht.