Demgemäss erlässt das Sicherheits- und Justizdepartement als Entscheid 1. Der Rekurs von A.___, X.___, wird abgewiesen. 2. A.___ bezahlt die Entscheidgebühr von Fr. 1'000.–. Sie wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 3. Das Begehren von A.___ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen.