4. a) Der Rekurrent bringt sinngemäss vor, das Gesuch sei nicht fristgerecht gestellt worden, da es aufgrund angeblich nicht erfüllter Voraussetzungen während der Übergangsfrist ohnehin «augenscheinlich aussichtslos» gewesen sei, mithin «rein alibimässig» hätte gestellt werden müssen, was sinnlos und überspitzt formalistisch gewesen wäre.