47 AIG gestellt worden sind, also beide Gesuche übergangsrechtlich nach dem neuen Gesetz zu beurteilen waren bzw. sind. Das Bundesgericht hält fest, dass es diesbezüglich nicht altrechtlich (bloss) Aufenthaltsberechtigte gegenüber bereits Niedergelassenen oder Eingebürgerten hinsichtlich des neuen Rechts besser stellen wollte (Urteil des BGer 2C_888/2011 vom 20. Juni 2012 Erw. 2.4 f. mit Hinweisen; BGE 137 II 393 = Pra 101 [2012] Nr. 26 Erw. 3.3).