47 Abs. 3 AIG). Der Gesetzgeber hat den Familiennachzug im Ausländergesetz (heute: Ausländer- und Integrationsgesetz), welches seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, mit Blick auf die angestrebte frühzeitige Integration grundlegend neu gestaltet und in den Übergangsbestimmungen (Art. 126 AIG) geregelt, wie der Systemwechsel zwischen dem alten und dem neuen Recht vollzogen werden soll: