Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 2/12 können, seine Ehe in der Schweiz leben zu können. Die ersten dreizehn Jahre seines Lebens habe A.___ in seiner Heimat verbracht und auch danach Beziehungen dorthin gepflegt, weshalb es ihm zumutbar wäre, die Ehe in der Heimat zu leben. Die räumliche Trennung sei kein wichtiger Grund, sondern zeige vielmehr das Funktionieren der Ehe trotz der Trennung.