, 177 ff.). Es wurde festgehalten, dass die Prüfung eines neuen Gesuchs um Familiennachzug frühestens ab dem 21. Februar 2006 wieder in Betracht komme. Der gegen die Verweigerung des Familiennachzugs erhobene Rekurs wurde mit Entscheid des Justiz- und Polizeidepartementes (heute: Sicherheits- und Justizdepartement) vom 13. Oktober 2005 abgewiesen (Vorakten S. 197 ff.). Seit dem 21. Dezember 2021 verfügt A._