2. Auf die Erhebung einer anteilsmässigen Entscheidgebühr bei der Stadt Z.___ und beim Migrationsamt wird verzichtet. 3. Das Gesuch der Stadt Z.___ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen. Der Vorsteher: Fredy Fässler, lic.iur. Regierungspräsident Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 19/19