Ihre Gesundheit sei gut, wenn ihre Kinder bei ihr seien (Vorakten C.___ Seiten 126, 128 und 129). Die KESB Region R.___ hielt in ihrem Beschluss fest, dass bei der Mutter eine grosse Überforderungssituation vorhanden sei. Aufgrund der zugespitzten Situation mit dem zweiten Suizidversuch und dem Gesundheitszustand der Mutter sei es den Kindern derzeit nicht möglich, zusammen mit ihrer Mutter zu wohnen.