Die Kindsmutter sollte daher nicht ins IZ H.___ zurückkehren, da bei einer Rückkehr an den Ort, wo drei Suizidversuche erfolgt seien, mit einer deutlich erhöhten Gefahr weiterer Selbstschädigung gerechnet werden müssen. Hinzu komme, dass die beiden Kinder ihre Mutter während des letzten Suizidversuchs im H.___ gefunden hätten, was hoch traumatisch gewesen sei.