Diese Aussicht würde ihr psychosoziales Befinden auf erhebliche Art und Weise beeinträchtigen. Die Kindsmutter sollte daher nicht ins IZ H.___ zurückkehren, da bei einer Rückkehr an den Ort, wo drei Suizidversuche erfolgt seien, mit einer deutlich erhöhten Gefahr weiterer Selbstschädigung gerechnet werden müssen.