Aus der Soll-Ist-Liste, Stand 31. Oktober 2021, geht hervor, dass die Ausführungen des Migrationsamtes in seiner Verfügung vom 4. Januar 2022 korrekt sind. Entgegen der Annahme der Rekurrentin führt das Migrationsamt nicht an, die Rekurrentin habe die tiefste Differenz aller Gemeinde, sondern (lediglich) die tiefste Differenz aller Gemeinden über 6000 Einwohnenden.