In der angefochtenen Verfügung vom 4. Januar 2022 wird festgehalten, dass die Rekurrentin einen Soll-Bestand im Sinn von Art. 14 Asylverordnung/SG von 175 Personen aufweise (Stand 31. Oktober 2021). Demgegenüber habe die Rekurrentin 149 im Sinn der Asylverordnung/SG zu berücksichtigende Personen aufgenommen. Dies ergebe eine Differenz von 26 Personen, womit die Rekurrentin von allen Gemeinden über 6000 Einwohnenden die grösste Differenz aufweisen würde.