aa) Die Rekurrentin bestreitet unter Hinweis auf die Soll-Ist-Liste vom 31. Oktober 2021, dass sie die tiefste Differenz der berücksichtigen Personen gehabt habe. In der angefochtenen Verfügung vom 4. Januar 2022 wird festgehalten, dass die Rekurrentin einen Soll-Bestand im Sinn von Art. 14 Asylverordnung/SG von 175 Personen aufweise (Stand 31. Oktober 2021).