Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 12/19 die Rekurrentin aus, sie würde sich nicht grundsätzlich gegen die Zuweisung vorläufig aufgenommener Personen wehren oder sich dieser gar widersetzen. Grundsätzlich sei es auch nicht zu beanstanden, dass die Kindsmutter D.___ ihr zugewiesen werde. Sie habe hierfür stets ihre Bereitschaft signalisiert.