3.a) Das SEM verfügte am 21. Mai 2019 die vorläufige Aufnahme der Kinder A.___, B.___ und C.___ (Vorakten A.___ Seite 3) sowie am 1. Juni 2021 die vorläufige Aufnahme ihrer Mutter D.___ (Vorakten D.___ Seite 110). Weder die Kinder noch der Mutter erfüllen gemäss diesen rechtskräftigen Verfügungen die Flüchtlingseigenschaft.