bb) Eine Rückweisung der Angelegenheit an das Migrationsamt würde aber zu einem formalistischen Leerlauf und damit zu unnötigen Verzögerungen führen. Die Rekurrentin konnte sich im Rekursverfahren zur Frage der Zuweisung von A.___, B.___ und C.___ umfassend äussern. Das Si- cherheits- und Justizdepartement verfügt über volle Kognition. Damit ist die Verletzung des rechtlichen Gehörs geheilt.