Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 10/19 administrativen Gemeindezuweisung zuständige Migrationsamt noch der TISG im Auftrag des Migrationsamtes vor Erlass der Verfügung der Rekurrentin die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Damit liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor.