In der angefochtenen Verfügung seien die Überlegungen, von denen sich das Migrationsamt bei der Zuweisung der Personen habe leiten lassen und auf die sich die Verfügung stütze, klar genannt. Auch die ausführliche Rekursbegründung zeuge davon, dass die Verfügung mit der dargelegten Begründung sachgerecht angefochten werden konnte. Ferner wäre es der Stadt Z.___ freigestanden, die Akten des Migrationsamtes anzufordern.