G. In der Eingabe vom 30. Mai 2022 brachte die Stadt Z.___ vor, aus den Akten könne entnommen werden, dass die Kinder effektiv aus Kindesschutzüberlegungen dauerhaft platziert seien. Deshalb sei für die Mutter vom TISG auch lediglich eine Einzimmerwohnung zur Wohnsitznahme in Z.___ verlangt worden. Dass die Familie wieder zusammenlebe, sei nicht mehr umsetzbar. Es sei absolut nicht nachvollziehbar, dass in dieser Situation die Kinder der Stadt Z._