Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 7/19 Kantonswechsel einer vorläufig aufgenommenen Person hielt das Migrationsamt fest, dass ein Kantonswechsel nach Art. 85 Abs. 3 AIG bewilligungspflichtig sei. Ein solches Gesuch sei beim SEM einzureichen.