Ergänzend hielt es fest, dass keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegen würde. Zudem führte das Amt aus, dass die drei Kinder seit ihrer Einreise in die Schweiz vor knapp drei Jahren mehrfach und verschiedentlich fremdplatziert worden seien. Die Mutter habe sich seit ihrer Einreise in die Schweiz mehrfach versucht, das Leben zu nehmen. Die Beziehungen zwischen den einzelnen Familienmitgliedern würden sich offensichtlich mit jedem Ereignis verändern.