Ungeachtet dieser Gehörsverletzung erweise sich materiell-rechtlich zumindest die Zuweisung der drei minderjährigen Kinder an die politische Gemeinde Z.___ als nicht korrekt. Erfolge eine Fremdplatzierung auf unbestimmte Zeit oder für mehr als sechs Monate, so könne in der Regel von ihrer Dauerhaftigkeit ausgegangen werden. Dies gelte sowohl für freiwillige als auch für behördlich angeordnete Fremdplatzierungen.