Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 2/19 2020 auf das Asylgesuch von D.___ nicht ein und wies sie aus der Schweiz weg. Bereits am 26. November 2019 hatten die italienischen Behörden einer Rückübernahme zugestimmt, da D.___ in Italien als Flüchtling anerkannt sei und über einen italienischen Aufenthaltstitel verfüge.