In einem Gespräch mit der Beiständin am 22. August 2019 erzählten B.___ und A.___, dass ihre Mutter in Italien wohnen und dort auch arbeiten würde. Sie habe sie aus Äthiopien nach Rom geholt und dann in die Schweiz gebracht, da sie nicht für sie sorgen könne. Am 22. August 2019 beantragte die Beiständin der Kinder daher beim SEM die Familienzusammenführung von Mutter und Kindern. Das SEM lehnte dieses Gesuch am 17. Oktober 2019 ab.