Soweit Kinder von der Zuweisungsverfügung betroffen sind, gilt es auch die Kinderrechtskonvention zu beachten. Die Zuweisung der freiwillig oder behördlich fremdplatzierten unmündigen Kinder an dieselbe politische Gemeinde wie die Mutter berücksichtigt vorliegend die besondere Mutter- Kind-Situation, entspricht dem Kindes-wohl und wahrt die Einheit der Familie. Abweisung des Rekurses. Den Entscheid SJD RDRM.2022.4 finden Sie im angehängten PDF-Dokument. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/20 Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Entscheid vom 15. September 2022