d) Der Rekurrent ist seit dem Jahr 2011 mit B.___ verheiratet und lebt mit ihr in ungetrennter Ehe zusammen. Die Ehefrau ist im Jahr 1992 in die Schweiz eingereist. Eine Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina wäre zweifellos mit Schwierigkeiten verbunden. Allerdings fällt in Betracht, dass auch sie erhebliche Schulden aufweist (83 nicht getilgte Verlustscheine im Gesamtbetrag von Fr. 161'641.75 per 6. Juni 2023 [act. 31.2]). Aktuell ist davon auszugehen, dass sie – wie beim Betreibungsamt angegeben – nicht erwerbstätig ist, zumal beim SJD zwar ein Arbeitsvertrag, aber nie Lohnabrechnungen eigereicht wurden.