8/12 Ehefrau durch gewerbsmässigen Betrug in den Jahren 2015 und 2016 erlangte Deliktssumme im Umfang von fast Fr. 80'000.–, die gemäss Strafurteil für den Lebensunterhalt verwendet wurde (Vorakten MB S.296 ff.), die Ehegatten nicht davon abgehalten hat, weiter Schulden anzuhäufen, geschweige denn dazu bewegt hat, sich um einen Schuldenabbau zu bemühen.