Damals war der Rekurrent bereits seit über einem Jahr arbeitslos. Arbeitssuchbemühungen wurden nicht nachgewiesen und auch sonst wurde ihm ein uneinsichtiges Verhalten attestiert und mangelnde Mitwirkung moniert. Zudem hat er erhebliche Schulden angehäuft (Verlustscheine im Gesamtbetrag von Fr. 80'330.65). Vom Mai 2019 bis Mai 2021 musste er zudem von der Sozialhilfe unterstützt werden und hat dort Schulden im Umfang von Fr. 25'305.60 hinterlassen.