Teilweise, wenn der Rekurrent unter dem Existenzminimum liege, erfolge keine Zahlung. Der Grund für diese tiefen Quoten sei wohl, dass das Einkommen relativ tief sei und seine Ehefrau keine Einkünfte erziele. Das Sozialamt teilte mit, dass vom 1. Mai 2019 bis 30. April 2021 Sozialhilfe bezogen worden sei. Aktuell würden keine Sozialhilfeleistungen bezogen und der Schuldensaldo betrage Fr. 25'305.60. Der Rekurrent liess sich zu den neu eingegangenen Unterlagen nicht vernehmen.