Nachdem auch nach telefonischer Nachfrage keine Unterlagen eingereicht wurden, holte das SJD am 16. Februar 2023 zur Aktualisierung des Sachverhalts Auskünfte beim Sozialamt und beim Betreibungsamt ein. Demnach war der Rekurrent per 16. Februar 2023 mit nicht getilgten Verlustscheinen im Gesamtbetrag von Fr. 92'706.95 verzeichnet. Zudem bestanden laufende Betreibungen im Umfang von Fr. 9'774.25. Das Betreibungsamt teilte mit, dass im Rahmen einer Lohnpfändung vom Arbeitgeber aktuell eine Quote zwischen Fr. 60.– und Fr. 190.– abgeliefert werde. Teilweise, wenn der Rekurrent unter dem Existenzminimum liege, erfolge keine Zahlung.