Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, A.___ habe erhebliche Schulden angehäuft (per 21. Oktober 2021 sei er beim Betreibungsamt X.___ mit offenen Verlustscheinen im Betrag von Fr. 88'593.95 verzeichnet gewesen). Auch seine Ehefrau weise hohe Schulden auf (offene Verlustscheine von Fr. 159'776.35 und offene Betreibungen von Fr. 1'658.40). Beim Sozialamt belaufe sich der Schuldensaldo von A.___ und seiner Familie für die bis Ende Mai 2021 bezogenen Sozialhilfegeldern auf Fr. 25'405.60. A.___ gehe aktuell keiner Erwerbstätigkeit nach.