Trotz mehrfacher Aufforderung wurde für die am 21. Januar 2020 abgelaufene Aufenthaltsbewilligung kein Verlängerungsgesuch eingereicht. Der Rekurrent wurde deshalb mit Strafbefehl des Untersuchungsamtes X.___ vom 8. Juli 2020 wegen rechtswidrigen Aufenthalts zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 30.– und einer Busse von Fr. 200.– verurteilt (Vorakten S. 109, 121 ff., 139 ff.).