A. A.___, geb. ___ 1980, Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, heiratete am 12. Januar 2011 in Bosnien und Herzegowina die in der Schweiz niedergelassene B.___ (geb. C.___), geb. ___ 1981, ebenfalls Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, und reiste daraufhin am 16. Januar 2011 im Rahmen des Familiennachzugs zum Verbleib bei seiner Ehefrau in die Schweiz. In der Folge wurde ihm eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung erteilt, die letztmals am 22. Januar 2019 bis 21. Januar 2020 verlängert wurde. Aus der Ehe ging die Tochter D.___ (geb. 2013) hervor, die, wie die Ehefrau, über eine Niederlassungsbewilligung verfügt.