Die Recht- und Verhältnismässigkeit der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung wurde in den anschliessenden Rechtsmittelverfahren sowohl vom SJD als auch dem Verwaltungsgericht nach materieller Prüfung bestätigt. Das Verwaltungsgericht relativierte dabei u.a. die Anwesenheitsdauer in der Schweiz im Kontext mit dem Alter von A.___ als nicht lebensprägenden Aufenthalt und die geltend gemachten gesundheitlichen Be-