Poststempel 19. April 2022), das sich sinngemäss auf die Nichteintretensverfügung vom 8. April 2022 bezieht. Das Migrationsamt seinerseits überwies die Unterlagen am 3. Mai 2022 zuständigkeitshalber dem SJD zur Prüfung und allfälligen Behandlung als Rekurs.