Seitens des Migrationsamtes wurde ihm verschiedentlich aufgezeigt, welche Unterstützung er bei einer freiwilligen Rückkehr erhalten könne. Am 18. Februar 2022 erklärte sich A.___ bereit, freiwillig ins Heimatland auszureisen. Bis anhin konnte kein Rückflug nach Z.___ organisiert werden.