e) Obwohl A.___ die Schweiz per 3. Juni 2021 hätte verlassen müssen, leistete er der Wegweisung bis heute keine Folge. Beim Ausreisegespräch vom 21. September 2021 erklärte er gegenüber dem Migrationsamt, nur gegen ein Entgelt von Fr. 60'000.– auszureisen. Seitens des Migrationsamtes wurde ihm verschiedentlich aufgezeigt, welche Unterstützung er bei einer freiwilligen Rückkehr erhalten könne.