d) Am 21. Mai 2021 verfügte das SEM gegenüber A.___ ein vom 4. Juni 2021 bis 3. Juni 2025 gültiges Einreiseverbot. Auf die dagegen erhobene Beschwerde trat das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheid (F- 2605/2021) vom 2. November 2021 nicht ein.