c) Mit Verfügung vom 13. Juni 2019 verlängerte das Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung von A.___ nicht mehr und wies ihn aus der Schweiz weg. Zur Begründung führte es aus, er habe die Schweizer Behörden über Jahre hinweg bewusst und mehrfach getäuscht und damit in schwerwiegender Weise gegen das Ausländerrecht verstossen. Sein Verhalten erfülle den Widerrufsgrund der Täuschung der Behörden.