Am 7. März 2011 erhielten alle drei Familienmitglieder humanitäre Aufenthaltsbewilligungen. Weil seine Bemühungen, unter dem (Alias-) Namen B.___ heimatliche Schriften zu erhalten, erfolglos geblieben waren, stellte ihm das damalige Bundesamt für Migration (heute SEM) am 17. November 2014 einen bis 16. November 2019 gültigen Ersatzreisepass für eine schriftenlose ausländische Person aus. Am 27. Mai 2015 erfolgte die Scheidung von seiner Ehefrau.