b) Die wirtschaftliche Situation des Rekurrenten ist, wie bereits die Vorinstanz in der angefochtenen Verfügung festhält, als bescheiden zu bezeichnen. Bekannt sind gemäss Gesuchsformular um Kostenerlass eine IV- sowie eine BVG-Rente von insgesamt Fr. 2'747.50. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass auf der anderen Seite, abgesehen von Mietkosten (zusammen mit seiner Ehefrau) von Fr. 700.–, praktisch keine monatlichen Auslagen bestehen.